Beitragsordnung


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Beitragsordnung
Beitragsordnung_SV_18_03_2023_01.pdf
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§1 Grundsatz

(1)   Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 Beschlüsse

(1)   Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

(2)   Die festgesetzten Beträge werden zum 31. März des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3 Mitgliedsbeiträge

Beitrags-

Klasse

Grundbeitrag

Beitragshöhe pro Jahr in €

01

Kinder bis 14 Jahre

6,-

02

Jugendliche bis 18 Jahre

12,-

03

Erwachsene ab 18 Jahre

20,-

04

junge Erwachsene in Ausbildung, im BFD oder FSJ, Studenten

(bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres)

 

15,-

05

Rentner / Pensionäre / passive Mitglieder

15,-

06

Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder)

40,-

07

Mitglieder nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende

12,-

08

Ehrenmitglieder

ohne Beitrag

 

Sektionsbeitrag

 

09

für alle Sektionen

15,-

10

 
 

 

 

Duschbeitrag

 

16

Gilt immer für die Sektion.

5,-

 

(1)  Mit dem Sektionsbeitrag von 15,- €, dürfen alle Sektionen genutzt werden. Ein zusätzlicher Sektionsbeitrag entfällt. 

Die Beitragsklassen 01-02 sind grundsätzlich von dem Sektionsbeitrag befreit, Sie dürfen ebenfalls alle Sektionen in Anspruch nehmen.

 

(2)     Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

(3)     Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 04 - 08 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

(4)     Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 01 - 07.

(5)     Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LSB M-V).

 

§4 Beiträge

(1)     SEPA-Basis-Lastschriftverfahren: Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden vom Verein eingezogen. Das Mitglied hat hierzu bei Eintritt in den Verein, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos ist zu sorgen.
Der Mitgliedsbeitrag wird unter Angabe der Gläubiger-ID DE76ZZZ00001531395 des SV Krakow am See e.V. und der internen Vereinsmandatsreferenznummer jährlich zum 31.März eingezogen.

(2)     Überweisung: Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen müssen den Namen sowie die Sektion als Mandatsreferenz nutzen.

(3)     Am 31. März eines laufenden Jahres müssen Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen auf das Vereinskonto eingehen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, muss die Überweisung am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag eingehen.

(4)     Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

(5)     Sektionen können auf Beschluss der Mitgliederversammlung und mit Zustimmung des Vorstandes gesonderte Sektionsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Sektion darüber zu informieren.

 

§5 Mahngebühren

(1)     Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen. Ist der Beitrag bis zum 31. März eines laufenden Jahres nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug.

(2)     Der ausstehende Beitrag wird dann mit 10% Zinsen auf die Beitragsforderung für jeden Monat des Verzuges verzinst. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages / der Gebühren / der Umlage keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.

(3)     Der Verein kann durch den Vorstand weiter ein Strafgeld bis zu 50,00 € je Einzelfall verhängen.

(4)     Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

 

§6 Sondergebühren

(1)  Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

 

Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert.

 

Vereinskonto:

IBAN:

DE08 1305 0000 0201 0949 83

BIC:

NOLADE21 ROS

Kreditinstitut:

Ostseesparkasse Rostock

 

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt!