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Tagesordnung:
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
• Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie ver- wenden bzw. noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 7, Abs. 4 der Satzung). Danach eingehende Vorschläge wer- den nicht berücksichtigt.
• Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebe- ten, da laut Satzung (§ 9 Abs. 3) die Versammlung nur be- schlussfähig ist, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
• Ist weniger als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut und zeit- lich unmittelbar darauf einberufen werden; sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. (Vereinssatzung § 9 Abs. 5)
gez. F. Eilrich Vorsitzender