Anträge auf regelmäßige Nutzung der Einrichtungen und Anlagen sind jedes Jahr bis zum 20.07. für das folgende Jahr an die Stadt Krakow am See, zu richten, für sonstige Nutzer sind Ausnahmen
möglich. DieNutzungsplanung ist für den Zeitraum August bis Juli des kommenden Jahres zu erarbeiten.
Im Antrag müssen der Zweck der Nutzung, gewünschte Einrichtungen oder Anlagen, Zeitumfang, Anzahl der Nutzer sowie eigenes Aufsichtspersonal enthalten sein.
Diese Ausgangsinformationen bilden die Grundlage für die Erarbeitung eines Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Krakow am See und dem Nutzer.
Die Vertreter der Schule, Vereine und Verbände sowie Hausmeister und Hallen- und Platzwarte sind nichtberechtigt, selbständig Nutzungszeiten zu vergeben.
Alle wichtigen Hinweise und Formulare findet ihr unter folgendem Link: